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  1. Thema des Wettbewerbs ist es, die Nordstadt in ihrer Vielfalt und ihrem Charakter fotografisch widerzuspiegeln. Gesucht sind aussagekräftige Bilder, quartierstypische und ungewöhnliche Motive, die das Leben in der Nordstadt dokumentieren. Der thematische Schwerpunkt liegt auf den Kategorien Menschen und Umfeld. Der Veranstalter ist das BIWAQ-Projekt „NordStart NB“, im folgenden Veranstalter genannt.
  1. Die drei besten Fotografien werden prämiert. Die Endauswahl der Siegermotive wird durch eine Jury vorgenommen. Die Entscheidungen der Jury sind nicht anfechtbar. Der Veranstalter des Wettbewerbs behält sich das Recht auf Disqualifizierung von Bildbeiträgen vor, die grob von den thematischen Vorgaben abweichen. Eine Benachrichtigung über die Löschung der Bilder erfolgt nicht.
  1. Die Siegerfotos werden im Rahmen einer Preisverleihung öffentlich präsentiert. Alle Preisträger werden schriftlich benachrichtigt.
  1. Die Teilnahme ist kostenlos. Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Bei Minderjährigen muss als Teilnahmevoraussetzung eine schriftliche Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten vorliegen. Organisatoren und andere, an der Konzeption und Umsetzung des Fotowettbewerbs beteiligte Personen können Bilder einreichen, sind jedoch von der Teilnahme am Wettbewerb und einer Prämierung ausgeschlossen.
  1. Die Teilnehmer können bis zu 3 selbst aufgenommene Fotografien einreichen, an denen sie die uneingeschränkten Urheber- und Nutzungsrechte besitzen. Mit der Teilnahme bestätigt der Teilnehmer, dass er Urheber der eingereichten Bilder ist und damit uneingeschränkt über die Nutzungsrechte an den Fotos verfügt. Der Teilnehmer bestätigt weiterhin, dass die von ihm hochgeladenen Fotos frei von Rechten Dritter sind. Die Fotos dürfen nicht durch Agenturen oder Verlage gesperrt sein. Insbesondere müssen sämtliche erkennbaren abgebildeten Personen mit den genannten Nutzungen einverstanden sein und keinerlei Schutzrechte Dritter durch diese Nutzungen verletzt werden. Der Veranstalter wird vom Teilnehmer gegenüber etwaigen Ansprüchen Dritter, eingeschlossen der notwendigen Kosten einer Rechtsverteidigung, freigestellt.
  1. Einsendeschluss ist am 6. August 2016
  1. Die Fotos müssen digital eingereicht werden. Die Teilnehmer können ihre Fotografien und die entsprechenden Teilnahmeunterlagen per E-Mail an: *protected email* oder per digitalen Datenträger (CD/DVD, USB) direkt im Büro „NordStart NB“, Weidegang 9, 17034 Neubrandenburg, einreichen. E-Mails dürfen nicht größer als 10 MB sein. Größere Bilder können heruntergerechnet werden (Maße aus Punkt 8 beachten) oder mittels Link zum Download bereitgestellt werden. Bei Einsendungen per E-Mail muss der Teilnahmebogen als händisch unterschriebener Scan angehängt werden.
  1. Die Bilder müssen eine Größe von mindestens 1.500 Pixel in Höhe oder Breite besitzen. Eine Vorgabe der Bild-Seitenverhältnisse liegt nicht vor. Zulässige Dateiformate sind PNG, JPG und TIFF.
  1. Die Einreichung muss unbedingt mit den folgenden Angaben versehen sein:
    ▪ Informationen über das Bildmotiv: Ort, Aufnahmezeitraum, Motivinhalt. Der Dateiname muss eindeutig benannt sein und mindestens den Namen des Urhebers und eine zuweisende Bildnummer enthalten (z.B. mario_mustermann_01.jpg).
    ▪ Informationen über den Fotografen: Vor- und Zuname, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum
    Die persönlichen Daten der Teilnehmer werden ausschließlich für die Abwicklung des Wettbewerbs genutzt und im Anschluss daran, soweit nicht mehr erforderlich, gelöscht. Die Teilnehmer_innen haben jederzeit Anspruch auf Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten; Auskunftsanfragen sind schriftlich zu stellen.
  1. Bei allen Gewinnen behält sich der Veranstalter vor, aufmerksamkeitsstarke und medienwirksame Gewinnübergaben durchzuführen und über Gewinner und Gewinn online und offline zu berichten. Mit der Teilnahme am Wettbewerb erteilt der Teilnehmer „NordStart NB“ ein unwiderrufliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, einfaches Nutzungs- und Verwertungsrecht, um die eingereichten Fotografien für seine PR-Arbeit zu nutzen. Das umfasst die Möglichkeit der Veröffentlichung, der Vervielfältigung, Abbildung und Verbreitung zum Zweck der Eigenwerbung und Selbstdarstellung in allen bekannten und noch bekannt werdenden Medien und Formaten. Dies geschieht ausschließlich im Zusammenhang mit dem Wettbewerb und in der folgenden Kommunikation, an dem sich der Teilnehmer beteiligt hat. Diese Erlaubnis beinhaltet insbesondere die Nutzung der eingereichten Fotos für die Präsentation in Ausstellungen, die Veröffentlichung im Internet und in sozialen Netzwerken, die Aufnahme in andere Publikationen, auch Veröffentlichungen durch Dritte in anderen Medien (bspw. Presseberichterstattungen), die Darstellung der Leistungen von NordStart NB. Für das Veröffentlichen der Fotos im Rahmen der Veröffentlichungsbedingungen werden keine Honorare und keine Vergütung bezahlt. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass sein Name als Urheber genannt wird.
  1. Der Teilnehmer stimmt zu, dass inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt sämtliche einfachen Nutzungsrechte an Veranstalter übertragen werden. Die Übertragung der Nutzungsrechte erstreckt sich auf alle derzeit bekannten und unbekannten Nutzungsarten und umfasst auch die Vervielfältigung, Verbreitung, Digitalisierung, Ausstellung, Vorführung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung und öffentliche Wiedergabe durch Bild-/Ton-/Datenträger. Die Fotografien dürfen somit sowohl digital als auch analog in allen dafür geeigneten Medien (z. B. Online-Nutzung jeglicher Art, jegliche Print-Nutzung, TV, Kino, Theater, Videogramme (CD, DVD usw.), interaktive und multimediale Nutzung usw.) genutzt und in Datenbanken, auch soweit sie online zugänglich sind, gespeichert werden. Die Fotografien dürfen bearbeitet und umgestaltet werden (z.B. Ausschnitte, Kombination mit Bildern, Texten oder Grafiken, leichte Farbkorrekturen zur optimalen Darstellung auf unterschiedlichen Medien). Der Veranstalter ist berechtigt, die ihm übertragenen Nutzungsrechte weiter zu übertragen. Er verpflichtet sich bei Veröffentlichung eines Bildes den Urheber in einer dem jeweiligen Medium angemessenen Art und Weise anzugeben.
  1. Eine Rücknahme der Fotos vom Wettbewerb durch den Teilnehmer ist bis Einsendeschluss möglich. Sie ist schriftlich an den Veranstalter des Wettbewerbes zu richten.
  1. Es ist keine Barauszahlung, Wandlung o. ä. des Gewinns möglich. Ein Anspruch auf Prämierung oder Aufkauf eines Bildes besteht nicht.
  1. Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklärt sich der Teilnehmer mit den Teilnahmebedingungen einverstanden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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